Closer sind Immobilienexpertinnen und -experten, die auch ohne eine Maklerzulassung (nach § 34c GewO) den Verkauf und Kauf einer Immobilie vermitteln und betreuen. Ein Closer arbeitet als Dritter für eine Immobilientransaktion, weder für die Käuferin bzw. den Käufer noch für die Verkäuferin bzw. den Verkäufer. Er kann den gesamten Verkaufsprozess bis hin zum Notarbesuch (Notar) begleiten und hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Details einer Immobilientransaktion reibungslos abgewickelt werden. Zu seinen beruflichen Pflichten zählen z. B. die Überprüfung von Eigentumsrechten, die Richtigkeit von Rechtsdokumenten, die Auszahlung von Geldern sowie die Übermittlung wichtiger Dokumente an die am Verkauf beteiligten Parteien.