Notarin bzw. Notar
Sie bzw. er beurkundet Rechtsgeschäfte. Einige dieser Rechtsgeschäfte, z. B. Grundstücksgeschäfte, müssen notariell beurkundet werden. Die Notarin bzw. der Notar ist dabei zur Unabhängigkeit verpflichtet.
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Sie bzw. er beurkundet Rechtsgeschäfte. Einige dieser Rechtsgeschäfte, z. B. Grundstücksgeschäfte, müssen notariell beurkundet werden. Die Notarin bzw. der Notar ist dabei zur Unabhängigkeit verpflichtet.