Die Entscheidung für die Anlage von Kapital im Segment der Neubauwohnungen hängt von mehreren Faktoren ab. Hier finden Sie die wichtigsten Kriterien für ein Investment.
Ganz wichtig: Wo liegt die Wohnung? Die Lage ist das Hauptkriterium für die Entwicklung des Wertes einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage und dafür, wie Sie die Wohnung rentabel für die Kapitalmehrung und Altersvorsorge vermieten können.
Der Energieausweis teilt die Energieeffizienz in die Klassen von A+ bis H ein. Lassen Sie sich von der Verkäuferin bzw. dem Verkäufer unbedingt den Energieausweis des Gebäudes vorlegen, hierzu gibt es eine gesetzliche Verpflichtung. Je besser die Energieeffizienzklasse, desto potenziell attraktiver ist ein Objekt, weil Sie damit geringere Betriebskosten haben. Bei steigenden Energiepreisen ist die Energieeffizienzklasse ein nicht unerhebliches Entscheidungsmerkmal für den Kauf einer Wohnung.
Um zu überprüfen, ob der Kaufpreis einer Wohnung gerechtfertigt ist, können Sie Referenzwerte heranziehen. Dafür setzt man den Kaufpreis einer Wohnung mit anderen im Markt befindlichen und vergleichbaren Eigentumswohnungen ins Verhältnis. Bitte bedenken Sie, dass es mit den reinen Anschaffungskosten beim Kauf einer Wohnung nicht getan ist: Hinzu kommen die sogenannten Erwerbsnebenkosten wie Zinsen für ein Darlehen, Notarkosten, der Grundbucheintrag und Maklergebühren für die erfolgreiche Vermittlung Ihrer Wunschimmobilie. Auch die Möglichkeit von Erstinvestitionen in Ihre neue Immobilie sollten Sie einkalkulieren, z. B., wenn Sie eine Bestandsimmobilie übernehmen. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, eine Immobilienfachfrau oder einen Immobilienfachmann zu Rate zu ziehen, bevor Sie einen Kaufvertrag gegenzeichnen.
Regelungen wie z. B. eine Mietpreisbremse können dazu führen, dass Sie nach dem Wohnungskauf nicht den Mietzins erzielen, der für die Finanzierung Ihrer Kapitalanlage und Altersvorsorge auskömmlich ist. Immobilienfachleute kennen den Markt und wissen, worauf Sie hierbei achten sollten.
Bei dem Kauf einer Wohnung in einem Mietshaus müssen Sie einiges berücksichtigen, was die Eigentümergemeinschaft angeht, z. B. die Höhe und Verwendung des Hausgeldes als Instandhaltungsrücklage. Ganz wichtig: Was steht in den Protokollen bisheriger Eigentümerversammlungen, insbesondere über künftig mögliche kostenintensive Sanierungen? Entsprechend müssen Sie finanzielle Rückstellungen bilden.