ZvE (zu versteuerndes Einkommen)
Das zu versteuernde Einkommen ist für die Berechnung der Steuerfestsetzung maßgebend. Es berechnet sich aus dem Einkommen der steuerpflichtigen Bürgerin bzw. des steuerpflichtigen Bürgers, vermindert um diverse steuerlich abzugsfähige Positionen.
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