Die Verwalterin bzw. der Verwalter wird von der Eigentümergemeinschaft eingesetzt. Sie bzw. er verwaltet die Immobilie. Dabei erstellt sie bzw. er die Wirtschaftspläne und auch die Abrechnungen für die einzelnen Apartements, vereinnahmt die Mieten und leitet sie an die Eigentümerin bzw. den Eigentümer weiter. Er kümmert sich also um alle die Verwaltung der Immobilie betreffenden Angelegenheiten.