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Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit

Eine Person gilt als pflegebedürftig, wenn sie wegen einer oder mehreren physischen oder psychischen Krankheiten und/oder Behinderungen eingeschränkt ist und aus diesem Grund ihren Alltag nicht selbstständig bewältigen kann. Die Person ist dann auf Hilfe bzw. Unterstützung von anderen Personen angewiesen.

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