Beim Amtsgericht geführtes Register, das die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es gibt Auskunft über die Größe und Nutzungsart sowie die Eigentumsverhältnisse. Außerdem enthält es eine Aufstellung der Rechte an anderen Grundstücken sowie der Lasten und Beschränkungen. Jede Person mit berechtigtem Interesse (z. B. eine Käuferin bzw. ein Käufer) kann das Grundbuch einsehen. Es genießt öffentlichen Glauben, d. h., auf die Richtigkeit der Angaben kann vertraut werden.