Eine Betreiberin bzw. ein Betreiber ist gemäß EU-Definition jede natürliche oder juristische Person, die eine Anlage betreibt oder der die ausschlaggebende wirtschaftliche Verfügungsmacht über den technischen Betrieb der Anlage übertragen worden ist.
Bei einer Pflegeimmobilie ist ein Pflegedienstleistungsunternehmen der Betreiber. Er pachtet das gesamte Objekt von der Eigentümergemeinschaft der Pflegeapartements. Der Pachtvertrag zur Nutzung der Pflegeimmobilie läuft meist über einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren.