Von Tilgungsaussetzung eines Darlehens spricht man, wenn nach der Darlehensaufnahme an die Darlehensnehmerin bzw. den Darlehensnehmer nur Zinsen gezahlt werden, auf die Tilgung aber verzichtet wird. In aller Regel verlangt die Darlehensgeberin bzw. der Darlehensgeber anstelle der Tilgung dafür einen Sparvertrag, der regelmäßig bespart wird.