Das Notaranderkonto dient der sicheren Übertragung des Kaufpreises von der Käuferin bzw. dem Käufer an die Verkäuferin bzw. den Verkäufer mit entsprechender Eigentumsübertragung an die Käuferin bzw. den Käufer. Die Notarin bzw. der Notar verwaltet das Geld auf dem Notaranderkonto, löst etwaige Verbindlichkeiten der Immobilie ab und transferiert den Restbetrag an die Verkäuferin bzw. den Verkäufer.