Der Mietzins ist der Preis, der für die Überlassung von Wohnraum zu entrichten ist. Er wird in der Regel in monatlichem Turnus im Voraus gezahlt. Als Prozentangabe bildet der Mietzins die Jahresmiete im Verhältnis zum Kaufpreis einer Immobilie ab. Teilt man die Jahresmiete durch den Kaufpreis und multipliziert das Ergebnis mit 100 erhält man den Mietzins in Prozent.
Berechnungsbeispiel für einen Mietzins in Prozent:
18.000 € (angenommene Jahresnettomiete) ÷ 500.000 € (angenommener Kaufpreis) x 100 = 3,60 %
Vor der Mietrechtsreform 2001 wurde vom Mietzins noch häufig als Synonym für Miete gesprochen.