Die meisten Mieten fallen im Immobiliensektor für die Wohnraummiete an. Beim Mietvertrag überlässt eine Vermieterin bzw. ein Vermieter jemandem Wohnraum zur Nutzung auf Zeit. Dies kann befristet oder ohne Frist vereinbart werden. Im Gegenzug schuldet die Mieterin bzw. der Mieter der Vermieterin bzw. dem Vermieter ein Entgelt, die sogenannten Kalt- oder Nettomiete. Vor der Mietrechtsreform 2001 wurde häufig auch vom Mietzins gesprochen. Auch Leasing ist eine Art von Miete. Die Miete setzt sich zusammen aus der Kaltmiete (Nettomiete) für die reine Nutzung des Wohnraumes sowie den Betriebs- oder auch Nebenkosten. Daraus ergibt sich die Brutto- oder Warmmiete. Im gewerblichen Bereich spricht man auch von Pacht statt Miete.